Beim Jack Russell Terrier muss die Farbe Weiß vorherrschen, mehr als die Hälfte des Körpers. Mit genau diesem Weißanteil hängt ein Risiko zusammen, das Sie beim Welpenbesuch weder sehen noch hören können.
Der Jack Russell Terrier ist nach dem Rassestandard ein lebhafter, wachsamer und aktiver Terrier mit durchdringendem, intelligentem Ausdruck. Beschrieben wird er als kühn, furchtlos und freundlich. Sein Körper ist rechteckig, also länger als hoch.
Es gibt ihn in drei Haararten: Glatthaar, Rauhaar und Broken, das Stichelhaar dazwischen. Am Bau ändert das nichts, und am Programm für die Rasse auch nicht.
Eine wesentliche Anforderung des Standards ist die Farbe: Weiß muss vorherrschen — mehr als 51 % des Körpers. Das ist keine Mode und keine Auslegung einzelner Züchterinnen und Züchter, sondern eine Festlegung der Rasse selbst.
Damit ist der Weißanteil beim Jack Russell Terrier nicht verhandelbar. Was verhandelbar ist, ist der Umgang mit dem, was daran hängt.
Es besteht ein wissenschaftlich belegter Zusammenhang zwischen jenen Genen, die zu einem hohen Weißanteil im Fell führen, und dem Auftreten angeborener Taubheit. Diese Genetik trägt der Jack Russell Terrier von Rasse wegen mit sich.
Das ist kein Urteil über weiße Hunde und kein Grund, die Rasse anders anzusehen. Es ist ein bekanntes Risiko. Und bekannte Risiken sind genau jene, die sich züchterisch behandeln lassen. Angeborene Taubheit beeinträchtigt Lebensqualität und Sicherheit eines Hundes erheblich. Deshalb wird sie in diesem Programm nicht beschrieben, sondern geprüft.
Für das Gehör gibt es eine Messung: eine Audiometrie, die die Reaktion des Gehirns auf einen Prüfton aufzeichnet — der BAER-Test. Er ist die einzige objektive Methode, das Hörvermögen sicher zu überprüfen, und er ist insbesondere dort zuständig, wo es schwierig wird: bei der einseitigen Taubheit.
Deshalb steht im Programm für diese Rasse ein klarer Satz: Jeder Zuchthund muss vor seinem ersten Zuchteinsatz nachweislich beidseitig hörend sein. Nicht dem Eindruck nach, nicht nach Zuruf im Garten, sondern befundet und schriftlich festgehalten.
Das ist die Grundvoraussetzung, bevor über eine Verpaarung überhaupt gesprochen wird.
Zwei hörende Elterntiere sind ein guter Anfang, aber keine Garantie: Die Genetik dahinter ist komplex genug, dass sich taube Welpen auch bei zwei hörenden Eltern nicht zu hundert Prozent ausschließen lassen. Deshalb dient die Nachzucht als letzte Kontrolle.
Alle Welpen werden mit demselben Verfahren getestet. Tritt in einem Wurf ein ein- oder beidseitig tauber Welpe auf, dann war diese Verpaarung nachweislich eine Risikokombination, und ihre Wiederholung ist aus Tierschutzgründen untersagt. Aus einem Befund wird eine Entscheidung, nicht eine Notiz.
Ein Hund, der auf seinen Namen kommt, hat damit nichts bewiesen.Das Gehör wird gemessen — einmal bei den Elterntieren, bevor gezüchtet wird, und noch einmal bei jedem einzelnen Welpen, nachdem er da ist.
Das Gehör ist der Punkt, an dem diese Seite hängen bleibt, weil er am wenigsten sichtbar ist. Er steht aber nicht allein. Vor der Zuchtfreigabe wird an beiden Elterntieren außerdem beurteilt:
Nichts davon ist an einem acht Wochen alten Welpen zu erkennen. Alles davon entscheidet sich Jahre vorher, an den Elterntieren.
Sie brauchen keinen Prüfton, keine Befundmappe und kein Fachwissen. Ob die Elterntiere nach dem Programm dieser Rasse zuchttauglich befundet waren und ob die Verpaarung zulässig war, steht im Zertifikat des Welpen.
Auf der Urkunde steht ein Kontrollcode. Den tippen Sie auf der ZEUS-Website ein und sehen selbst, ob das Zertifikat echt ist und zu diesem Hund gehört, händisch eingegeben, bewusst ohne QR-Code. Für Sie kostenlos.